Investieren
in Paraguay
Die Möglichkeiten, die Paraguay als Investitionsstandort
im Herzen des Mercosur und des südamerikanischen Kontinents
bietet, sind nur wenig bekannt. Das Land,das etwas größer
als Deutschland ist, verfügt über
riesige Energieressourcen aus Wasserkraft. Pro Kopf ist deshalb
Paraguay größter Stromexporteur
der Welt und die
Einnahmen aus diesem Bereich sind gleichzeitig eine zentrale Stütze
für den Staatshaushalt.
In der südamerikanischen Wirtschaftsgemeinschaft
Mercosur weist das Land mit Abstand die niedrigsten Energiekosten
auf:
Sie betragen gerade einmal ein Viertel der Kosten im benachbarten
Brasilien.
Außerdem ist Paraguay reich an fruchtbarem Agrarland und
an unterirdischen Wasserreserven. Bei den Zuwachsraten ölhaltiger
Nutzpflanzen belegt das Land weltweit den dritten Platz. Gleichzeitig
ist es einer der fünfgrößten Soja-Exporteure
der Welt.
Die strategisch sehr günstige geographische
Lage des Landes spiegelt sich in der Verkehrsanbindung wieder.
Das Wasserstrassen-Netzwerk der Flüsse Paraguay und Paraná ist
vergleichbar mit dem des Mississippi und verbindet fünf Länder
zu durchaus konkurrenzfähigen
Transporttarifen. Die Schiffbarkeit beträgt 2.422 km. Entlang
der gesamten Strecke von Nord nach Süd sind Hauptstädte
und wichtige Häfen gelegen. Daneben existiert ein Netzwerk
von allerdings nicht immer optimal instandgehaltenen inländischen
und internationalen Schnellstraßen zu den Produktions-, Vertriebs-
und Konsumzentren der gesamten Region. Die Autobahnverbindung zwischen
dem Atlantischen und Pazifischen Ozean führt ebenfalls durch
Paraguay.
Paraguays Bevölkerung ist mit rund 5,6
Mio. Menschen relativ klein. Dagegen ist die Wachstumsrate hoch:
70% der Paraguayer sind jünger als 30 Jahre. Die Armut konnte
zwar in den letzten Jahren verringert werden, befindet sich trotzdem
weiter aufeinem relativ hohen Niveau. Dafür sind die Lebenshaltungskosten
extrem niedrig: Die Hauptstadt Asunción gilt nach eine Untersuchung
von Mercer Human Resource Consulting inzwischen als billigste Großstadt
der Welt.
Ethnische, religiöse oder rassische Konflikte
sind in diesem Land Südamerikas unbekannt. Insgesamt gibt
es etwa 120.000 deutschstämmige Paraguayer, darunter 30.000
Mennoniten. Viele von ihnen haben durch Fleiß und Eigeninitiative
in der Landwirtschaft und im Handel Karriere gemacht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen
im Bereich der Einkünfte aus
dem Betrieb internationaler Luftverkehrsdienste und ein Vertrag über
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
zeugen von harmonischen Beziehungen zu Deutschland.
Wirtschaftswachstums
liegt bei 4% erwartet (BIB). Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil
von rund 27% am BIP wichtigster Wirtschaftszweig und Arbeitgeber.
Handel und Finanzen sind mit
19% am BIP beteilig und die verarbeitende Industrie mit 14,5%.
Der Agrarsektor ist für fast zwei Drittel der Exporterlöse
verantwortlich. Soja und Sojamehl liegen bei den Ausfuhren an
der Spitze, gefolgt von Fleisch.
Paraguay ist Gründungsmitglied
der südamerikanischen
Wirtschaftsgemeinschaft Mercosur und könnte in einem zukünftigen
gemeinsamen Markt zu einem zentralen Produktionsstandort werden.
Derzeitig gibt es jedoch in Argentinien und Brasilien für
paraguayische Produkte immer noch Einfuhrhemmnisse. Die Präsidenten
der beiden großen Nachbarländer
haben aber auf dem letzten Mercosur-Gipfeltreffen eine Verringerungdieser
Probleme angekündigt.
Die Regierung ist sich im klaren darüber,
dass die Rechtssicherheit gerade auch im Interesse einer stärkeren
ausländischen
Investitionstätigkeit verbessert werden muss. Es gibt aber
eine Reihe von Faktoren,die ein Direktengagement in Paraguay attraktiv
machen könnten. Der gesetzlicher Mindestlohn liegt bei umgerechnet
rund US$ 210 im Monat. Der Mehrwertsteuersatz von 10% ist mit Abstand
der niedrigste in der gesamten Region, einschließlich Chile.
In Paraguay spielt die Einkommenssteuer de facto keine Rolle. Neben
einer niedrigen Steuerlast, niedrigen Energiekosten und einem niedrigen
Lohnniveau gibt es verschiedene staatliche Investitions- und
Produktionsanreize, wie z.B. das Maquila-Programm, das Investitionsförderungsgesetz
(Gesetz 60/90) und das Freihandelszonen-Regime.
I.Maquila-Programm
Es handelt
sich dabei um ein exportorientiertes System. In den Binnenmarkt
dürfen max. 10% des Exportvolumens des Vorjahres
geliefert werden. Voraussetzung ist ein Vertragsverhältnis
zwischen einem ausländischen Unternehmen und der Maquiladora
in Paraguay. Für den Import von Produktionsgütern, Rohstoffen,
Teilen und Komponenten aus Nicht-Mercosur-Ländern gibt es
umfangreiche Zollvergünstigungen bzw. -befreiungen. Erforderlich
ist grundsätzlich ein regionaler Mercosur-Zulieferungsanteil
von 40% bis 2008,von 50% von 2009-2014 und von 60% ab 2014, um
die Importzollbefreiung in Anspruch nehmen zu können.
Im Rahmen
des Maquiladora-Programms hat das brasilianische Unternehmen Mega
Plásticos im Mai 2006 die Produktion von Plastikfolien
in Paraguay aufgenommen. Insgesamt wurden US$20Mio. in das
Werk in Ciudad del Este investiert. Die Exporte gehen in die Mercosur-Länder
sowie nach Chile, Venezuela, Ecuador und die USA. Die Wahl
des Standortes wurde vom Geschäftsführer des Unternehmens,
Fernando Assad Barrak, mit den vielen Vorteilen begründet,
die Paraguay im Maquiladora-Sektor anbietet.
Mega Plásticos
könne jetzt vom Preis her sogar mit
asiatischen Produkten konkurrieren.
Ebenfalls in Ciudad del Este hat sich vor kurzem im Rahmen des
Maquiladora-Programms ein brasilianischer Sportartikelhersteller
niedergelassen. In nur zwei Jahren ist somit der Lohnveredelungssektor
zu einer der dynamischsten Branchen Paraguays geworden. In den
ersten
fünf
Monaten 2006 realisierten die in Paraguayansässigen Maquiladora-Unternehmen
Exporterlöse in Höhe von US$ 20,9 Mio.
Das war das Dreifache der Ausfuhreinnahmen des Gesamtjahres 2005.
II.InvestitionsförderungsgesetzNr.60/90
Durch
dieses Gesetz begünstigte Investitionen können
in unterschiedlicher Form vorgenommen werden: Geld, Finanzierung,
Güter, Rohstoffe und Vorprodukte,Transfer
von Technologie (Warenzeichen, Design- und In-
dustrieprozesse), Beschaffung von Maschinen sowie technische und
Experten-Dienstleistungen.
Investoren, die die Vorteile des Gesetzes
Nr. 60/90 nutzen wollen, sollten beitragen zur Steigerung der Produktion
von Gütern
und Dienstleistungen im Lande, zur Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen,
zur Förderung von Export und Import und zum Technologietransfer,
um die Gewinnung von Rohstoffen, den Qualifikationsgrad der Arbeitskräfte
und die Weiterverarbeitung und die Nutzungnationaler Ressourcen
zu verbessern.
Investitionen werden u.a. in folgenden Bereichen
gefördert: Industrie,
Bergbau und Steinbrüche, Wasserwirtschaft, Weiterverarbeitung
von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Biotreibstoffe,Transport,
Lagerhaltung, Banken und Versicherungen, Wissenschaft, Gesundheit,
Radio, Fernsehen, Presse, Bildung, Telekommunikation, Einkaufszentren,
Tourismus und Rentensysteme.
Die Investitionsanreize umfassen u.a.
eine vollständige Steuerbefreiung
bei Gesellschaftsgründungen und Kapitalerhöhungen, bei
der Ausgabe, Zeichnung und Übertragung von Rechtstiteln oder
Aktien, bei der Übertragung von Eigentum der Gesellschafter
sowie bei der Ausgabe, dem Kauf und Verkauf von Obligationen und
Schuldverschreibungen
und sonstigen festverzinslichen Wertpapieren von Gesellschaften
und Unternehmen.
Weitere Vorteile sind der Erlass von 95% der Einkommenssteuer auf
1,5% für 5 Jahre, Vorzugs-Bankkredite oder andere Finanzierungen
für fünf Jahre sowie die freie Überweisung von Dividenden
und Gewinnen ins Ausland, falls die Person nicht im Lande wohnt.
Eine Ausweitung der Vorteile auf 10 Jahre ist möglich, wenn
die Investition in geförderten Entwicklungsgebieten stattfindet.
In den ersten fünf Monaten 2005 wurden nach Angaben des zuständigen
Ministeriums für Industrie und Handel im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes
Nr. 60/90 Projekte im Gesamtwert von umgerechnet US$ 145 Mio. genehmigt.
Davon entfielen 53,5% auf Auslandsinvestitionen.
III.Freihandelszonen
Es handelt
sich um Gebiete des Paraguayischen Territoriums, die durch die
Regierung als Freihafen autorisiert sind, unter Aufsicht
der Steuerbehörden und unter staatlicher Kontrolle, reguliert
durch das Gesetz Nr.523.
Zu den Vorteilen gehören:
zollfreie Importe, niedrige Transportaufwendungen, günstige
Produktionskosten, Steuerbefreiungen, lange Steuerzahlungsfristen
bei der Nationalisierung bzw. unkomplizierter Reexport
ohne Nationalisierung.
Nicht wenige Maquiladora-Unternehmen haben sich in den Freizonen
niedergelassen, um die Vorteile beider Systeme zu nutzen.
©2008
NOMOCON Ltd.
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